Sie haben Fragen?

Wir haben die Antworten
Einfach anrufen: (08261) 73650

Urteil Bundesarbeitsgericht zur Zeiterfassung

Mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) verpflichtete das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgeber dazu, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wies darauf hin, dass das Urteil mit sofortiger Wirkung von den Arbeitgebern umzusetzen sei.

Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit besteht für alle Unternehmen und ist unabhängig vom Arbeitsort. Nach dem BMAS sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers formfrei aufzuzeichnen. Eine Delegation an den Arbeitnehmer ist möglich.

Die Einhaltung soll durch die Arbeitsschutzbehörden kontrolliert werden.

Um die Nachweispflichten zu erfüllen, sollten die Arbeitszeiten papierlos und revisionssicher erfasst werden.

Sollten sie Bedarf an einem elektronischen Zeiterfassungssystem haben, können wir sie gerne dabei unterstützen.

Aktuelles

Kontakt

Kontakt

87719 Mindelheim
Steinstraße 2
Tel: (08261) 73650 

Zum Kontaktfomular