Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetztes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelockert. Die Verordnung ist am 01.08.2015 in Kraft getreten.
Genauer Wortlaut der Verodnung vom 29. Juli 2015 siehe anliegende PDF Datei.
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