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Inflationsausgleichsprämie

Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise können Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn als Barlohn/oder als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.

Die Prämie kann innerhalb des Begünstigungszeitraums sowohl als Einmalzahlung als auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. 

Eine schriftliche Vereinbarung in der festgehalten wird, dass die Prämie „zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ gewährt wird ist zu empfehlen.

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