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Inflationsausgleichsprämie

Der Bundestag beschloss am 30.09.2022 die Einführung einer sog. Steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie.

Mit der am 25.10.2022 erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022, Seite 1743) können Arbeitgeber vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 freiwillige steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro auszahlen. 

Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und durch andere Vereinbarungen nicht ersetzt werden.

Die Prämie kann innerhalb des Begünstigungszeitraums sowohl als Einmalzahlung als auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden.

Eine schriftliche Vereinbarung in der festgehalten wird, dass die Prämie „zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ gewährt wird ist zu empfehlen.

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