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Geringfügigkeitsgrenze: Änderungen bei den Minijobs

Seit dem 1.10.2022 entwickelt sich die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro je Stunde. Dabei darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt der Jahresbetrachtung 520 Euro nicht übersteigen. Gelegentliche Überschreitungen sind unschädlich, solange die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro nicht überschritten wird. Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen.

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