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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der Minijobgrenze zum 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland von 12,82 EUR auf 13,90 EUR je Arbeitsstunde. 

Somit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 EUR und die Untergrenze für Midijobs wird auf 603,01 EUR je Monat angehoben.

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