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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der Minijobgrenze

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro auf 12,41 Euro je Stunde. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobgrenze. Diese steigt damit ab 1. Januar 2024 auf 538 Euro monatlich. Dabei darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt der Jahresbetrachtung 538 Euro nicht übersteigen. Gelegentliche Überschreitungen sind unschädlich, solange die Jahresentgeltgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird. Als gelegentlich ist ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen.

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