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Entlastung von Bürokratie

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) gebilligt.


Das Gesetz sieht u.a. folgende Entlastungen vor:

  • Anhebung der Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs-und Aufzeichnungspflichten (§ 241a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, § 141 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung),
  • Erleichterung im Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern (§39f des Einkommensteuergesetzes),
  • Anhebung der Pauschalisierungsgrenze für kurzfristige Beschäftigte (§ 40a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes),
  • Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete (§ 51a Absatz 2c Nummer 3 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes),
  • Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie Einführung von Schwellenwerten für Meldepflichten für Existenzgründer nach dem Umweltstatistikgesetz,
  • Anhebung der Schwellenwerte für Meldungen zur Intrahandelsstatistik (§ 30 Absatz 4 Satz 1 der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung),
  • Vereinfachung und Reduzierung der Berichtspflichten für das Biogasmonitoring (§ 35 Absatz 1 Nummer 7 des Energiewirtschaftsgesetzes, § 37 der Gasnetzzugangs-verordnung).

Den kompletten Inhalt des Gesetzes entnehmen Sie bitte der anliegenden PDF Datei.

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