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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(eAU) für Arbeitgeber ab 01.01.2023 verpflichtend

Die bisherige AU in Papierform wird durch eine digitale Lösung ersetzt.

 

Die neue Regelung gilt nur für gesetzlich Versicherte AN. Privatversicherte sind von der eAU nicht betroffen. Bis auf weiteres bleibt es hier bei der manuellen AU.

 

Ablaufschema:

  1. AN geht in die Arztpraxis oder wird in einem Krankenhaus stationär aufgenommen.
  2. Arztpraxis oder Krankenhaus stellt eAU-Daten für AN aus und meldet die eAU-Daten der Krankenkasse.
  3. AN meldet sich beim AG arbeitsunfähig unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Art der Krankheit (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Arbeitsunfall). (Meldepflicht)
  4. AG informiert KDL in elektronischer Form (Mail, Cloud)
  5. AG bzw. KDL fragt die eAU bei der Krankenkasse an
  6. Krankenkasse stellt eAU zur Abholung bereit
  7. KDL informiert AG über die eAU

 

Diese Regelung gilt auch für AN, die auf Minijob-Basis beschäftigt sind. Aus diesem Grunde ist es künftig erforderlich, dass Minijobber auch Angaben zu ihrer Krankenkasse machen.

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