Mit der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung - ERechV) vom 13.10.2017 (BGBl. I 2017, S. 3555) werden Unternehmer verpflichtet, Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige leistung in Erfüllung von öffentlichen Aufträgen des Bundes abgerechnet wird, in elektronischer Form dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln.
Ausdrücklich ausgenommen von diese "Verpflichtung zum E-Invoicing" werden unter Anderem Rechnungen über Direktaufträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto)
Die Vorgaben zu E-Rechnung gelten grundsätzlich ab dem 27.11.2018