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E-Rechnungspflicht ab 1.1.2025

Ab 1.1.2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. 

Die Verpflichtung eine elektronische Rechnung(E-Rechnung) auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmen (B2B). Für den Zeitraum 2025 bis 2027 gibt es noch nachfolgende Übergangsfristen. Ab 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.

Übergangsfristen bis 31.12.2027:

  • Ab 1.1.2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden
  • Ab 1.1.2027: Unternehmen mit mehr als 800 T€-Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Unternehmen unter 800 T€-Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden.

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