Sie haben Fragen?

Wir haben die Antworten
Einfach anrufen: (08261) 73650

Coronavirus - Informationen und Unterstützung für Unternehmen und Selbständige

Corona-Soforthilfen

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Nachfolgende wesentliche Hilfen für die Wirtschaft wurden beschlossen:

 

  • Kurzarbeitergeld wird flexibler: Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. So müssen nur noch zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen. Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
  • Finanzhilfen-Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
  • Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinbetriebe
  • Antragsformular unter www.bmwi.de

 

Weitere Informationen unter www.bmwi.de

 

Steuerstundungen

Weiterhin hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 19.03.2020 veröffentlicht, dass Unternehmen zur Unterstützung in der Corona-Krise Steuerstundungen gewährt werden. Steuerpflichtige, die von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, können bis zum 31.12.2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.

 

Auch die Obersten Finanzbehörden der Länder haben am 19.03.2020 in ihrem Erlass die Gewährung der Stundung von Gewerbesteuerzahlungen geregelt. Unternehmen, die unmittelbar und erheblich von der Corona-Krise betroffen sind, können eine Stundung fälliger Gewerbesteuer erreichen. Auch Vorauszahlungen können angepasst werden.

 

Stundung von Sozialabgaben

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) hat nun nachgezogen und mit einem Rundschreiben vom 24.03.2020 bei ihren Mitgliedern erleichterte Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen angeregt.

Aktuelles

Kontakt

Kontakt

87719 Mindelheim
Steinstraße 2
Tel: (08261) 73650 

Zum Kontaktfomular