Zum 1.10.2022 wurde auch die obere Entgeltgrenze für eine mehr als geringfügige Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung von monatlich 1.600 Euro auf 2.000 Euro erfolgte zum 1.1.2023.
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