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< Artikel der Mindelheimer Zeitung über die KDL Süd GmbH
Verschiebung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf 2013: Was jetzt zu tun istNachdem der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte endgültig auf 2013 vertagt worden ist, steht nun fest, nach welchen Regeln der Lohnsteuerabzug 2012 zu erfolgen hat.
Die elektronische Lohnsteuerkarte wird 2012 noch nicht starten. Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich. Deshalb gelten mehr oder weniger die gleichen Übergangsregelungen wie bereits im Jahr 2011. Dazu gehört insbesondere die Weiternutzung der Lohnsteuerkarte 2010. Einzelheiten finden sich in § 52b EStG.
Auf folgende Punkte ist besonders hinzuweisen:
Hinweis
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, im Übergangszeitraum 2012 von der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 abweichende Besteuerungsmerkmale im ersten Dienstverhältnis nachzuweisen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Nachweis auch anhand folgender amtlicher Bescheinigungen erfolgen:
Quelle: www.haufe.de/personal Telefonkontakt![]() Haben Sie Fragen zu unserem Portfolio? Rufen Sie uns doch am Besten gleich an. Hier unsere Rufnummer: (08261) 73 65 0 Zum Thema Bausoftware
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