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< Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2012

Sozialversicherungswerte 2012 stehen fest

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordung 2012 wurde am
6.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Die Sozialversicherungswerte sind für das Jahr 2012 angepasst worden. Es ergab sich bei fast allen Werten ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2011.

 

Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits am 2.12.2011 zugestimmt. Sie tritt zum 1.1.2012 in Kraft.

 

Die wichtigsten Werte im Überblick:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt nur im Westen auf monatlich 5.600 EUR an. Im Osten bleibt die BBG bei 4.800 EUR.

  • Kranken- und Pflegeversicherung

Hier sind die Werte jeweils bundeseinheitlich gültig. Die BBG wird auf 3.825 EUR im Monat angehoben. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 EUR. Für bereits am 31.12.2002 wegen des Überschreitens der JAE privat Krankenversicherte steigt die Grenze für das Jahr 2012 auf 45.900 EUR.

  • Bezugsgröße

Aus der Bezugsgröße werden zahlreiche Sozialversicherungswerte abgeleitet. Sie
erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 EUR/Monat im Westen. Die Bezugsgröße
(Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240
EUR/Monat.


Quelle: www.haufe.de/personal (17.11.2011)


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